§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Forum der Freunde des Ägyptologischen Institutes der
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg e.V.“
Er ist in das Vereinsregister des
Amtsgerichts Heidelberg eingetragen
Sitz des Vereins ist:
Ägyptologisches Institut, Marstallhof 4, 69117 Heidelberg.
§ 2 Zweck des Vereins
Förderung der Kenntnis der altägyptischen Kultur (Geschichte, Literatur, Denkmäler, etc.) in der Öffentlichkeit durch Vorträge und Bildungsangebote an interessierte Zielgruppen.
Förderung von Forschungsvorhaben und Publikationen.
Unterstützung des Ägyptologischen Institutes und seiner Sammlung.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er ist überparteilich und
überkonfessionell. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel,
welche dem Verein zufließen, können nur für Zwecke verwendet werden, die der
Satzung entsprechen.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Aufwandsentschädigungen können nur nach Genehmigung durch den Vorstand gewährt werden. Die Aufwendungen müssen der Satzung entsprechen und belegt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Über den Antrag der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Minderjährige Mitglieder zahlen keinen Beitrag und haben kein Stimmrecht.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres erhoben; Höhe und Staffelung sind dem Anlageblatt zu entnehmen. Spenden befreien nicht von der Zahlung des Mitgliedbeitrages.
§ 5 Ende der Mitgliedschaft
erfolgt durch Tod, Auflösung juristischer Personen, Austritt
durch schriftliche Erklärung zum Ende des Geschäftsjahres. Ausschluss bei
Verstößen, die den Interessen des Vereins erheblich entgegenstehen, erfolgt
durch den Vorstand.
Die Mitgliederversammlung muss dazu gehört werden; sie hat
ein Vetorecht.
Absoluter Ausschlussgrund ist 2-jähriger Zahlungsverzug des Beitrages nach erfolgter Mahnung.
§ 6 Organe
des Vereins sind:
1. Vorstand
2. Mitgliederversammlung
Der Vorstand gibt sich für die Durchführung seiner Aufgaben eine Geschäftsordnung.
§ 7 Vorstand
besteht aus:
1. dem/der Vorsitzenden
2. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
3. dem/der Schriftführer/in
4. dem/der Schatzmeister/in
5. dem/der Vertreter/in der Studentenschaft
6. Der/die Leiter/in des Ägyptologischen Institutes der Universität oder ein/e von ihm/ihr benannte/r Vertreter/in wird
vom Vorstand als beratende/r Beisitzer/in hinzu gebeten.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Der Vorstand wird in allen gesellschaftlichen und juristischen Fragen von einem seiner Mitglieder vertreten. Er wird auf die Dauer von 1 Jahr durch die Mitgliederversammlung (einfache Mehrheit) gewählt; ausgenommen Position 6.
Wiederwahl ist möglich.
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
- Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen (mind. 1x jährlich).§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal des Jahres statt.§ 10 Einladung
Die Vereinsmitglieder werden per e-mail oder - soweit keine e-mail-Adresse bekannt ist - schriftlich eingeladen.§ 11 a) Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Wahl des Vorstandes (ausgenommen Position 3)§ 12 Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr
§ 13 Satzungsänderungen
bedürfen der 2/3-Mehrheit der Mitglieder. Andere Beschlüsse können durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung getroffen werden.
§ 14
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.
Die Satzung wurde am 10.12.2003 errichtet und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.4.2004 geändert.
1. | Einzelmitglied | EUR 40,00 |
2. | Paar / Familien | EUR 60,00 |
3. | Schüler, Auszubildende, Studenten | EUR 10,00 |
4. | Körperschaft (jur.Pers.) | EUR mind. 70,00 |