Forum der Freunde des Ägyptologischen Institutes
der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg e.V.



Satzung

§ 1   Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Forum der Freunde des Ägyptologischen Institutes der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg e.V.“
Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Heidelberg eingetragen

Sitz des Vereins ist:
Ägyptologisches Institut, Marstallhof 4, 69117 Heidelberg.


§ 2  Zweck des Vereins

Förderung der Kenntnis der altägyptischen Kultur (Geschichte, Literatur, Denkmäler, etc.) in der Öffentlichkeit durch Vorträge und Bildungsangebote an interessierte Zielgruppen.
Förderung von Forschungsvorhaben und Publikationen.
Unterstützung des Ägyptologischen Institutes und seiner Sammlung.


§ 3  Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er ist überparteilich und überkonfessionell. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel, welche dem Verein zufließen, können nur für Zwecke verwendet werden, die der Satzung entsprechen.

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Aufwandsentschädigungen können nur nach Genehmigung durch den Vorstand gewährt werden. Die Aufwendungen müssen der Satzung entsprechen und belegt werden.

§ 4     Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Über den Antrag der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Minderjährige Mitglieder zahlen keinen Beitrag und haben kein Stimmrecht.

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres erhoben; Höhe und Staffelung sind dem Anlageblatt zu entnehmen. Spenden befreien nicht von der Zahlung des Mitgliedbeitrages.

§ 5    Ende der Mitgliedschaft

erfolgt durch Tod, Auflösung juristischer Personen, Austritt durch schriftliche Erklärung zum Ende des Geschäftsjahres. Ausschluss bei Verstößen, die den Interessen des Vereins erheblich entgegenstehen, erfolgt durch den Vorstand.

Die Mitgliederversammlung muss dazu gehört werden; sie hat ein Vetorecht.

Absoluter Ausschlussgrund ist 2-jähriger Zahlungsverzug des Beitrages nach erfolgter Mahnung.



§ 6     Organe

des Vereins sind:
 1.    Vorstand
 2.   Mitgliederversammlung

Der Vorstand gibt sich für die Durchführung seiner Aufgaben eine Geschäftsordnung.

§ 7     Vorstand

besteht aus:
 1.    dem/der Vorsitzenden
 2.   dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
 3.   dem/der Schriftführer/in
 4.   dem/der Schatzmeister/in
 5.   dem/der Vertreter/in der Studentenschaft

 6.   Der/die Leiter/in des Ägyptologischen Institutes der Universität oder ein/e von ihm/ihr benannte/r Vertreter/in wird vom Vorstand als beratende/r Beisitzer/in hinzu gebeten.

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.

Der Vorstand wird in allen gesellschaftlichen und juristischen Fragen von einem seiner Mitglieder vertreten. Er wird auf die Dauer von 1 Jahr durch die Mitgliederversammlung (einfache Mehrheit) gewählt; ausgenommen Position 6.

Wiederwahl ist möglich.


§ 8     Aufgaben des Vorstandes

 -  Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen (mind. 1x jährlich).
 -  Durchführung der unter § 2 genannten Vorhaben unter Beachtung der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vereins.
 -  Kontaktpflege mit der Leitung des Ägyptologischen Institutes und den entsprechenden Gremien der Universität.
 -  Kontaktpflege mit Vereinen ähnlicher Zielsetzung.
 -  Medienarbeit.

§ 9     Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal des Jahres statt.

§ 10     Einladung

Die Vereinsmitglieder werden per e-mail oder  - soweit keine e-mail-Adresse bekannt ist - schriftlich eingeladen.



§ 11    a) Aufgaben der Mitgliederversammlung:

 -  Wahl des Vorstandes (ausgenommen Position 3)
 -  Entgegennahme des Jahresberichtes
 -  Entlastung des Vorstandes
 -  Beschlüsse über Satzungsänderungen
 -  Ausschlussverfahren (s. § 5)
 -  Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes
 -  Bestätigung der Höhe des Mitgliedsbeitrages auf Vorschlag des Vorstandes
 -  Auflösung des Vereins. Etwaiges Vereinsvermögen fällt bei Auflösung des Vereins an das Ägyptologische Institut der Universität Heidelberg, mit der Maßgabe, es ausschließlich für  Zwecke gemäß § 2  zu verwenden.

  b) Beurkundung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12     Geschäftsjahr

ist das Kalenderjahr

§ 13     Satzungsänderungen

bedürfen der 2/3-Mehrheit der Mitglieder. Andere Beschlüsse können durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung getroffen werden.

 

 

§ 14    

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.

Die Satzung wurde am 10.12.2003 errichtet und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.4.2004 geändert.



Jahresbeiträge 

1.EinzelmitgliedEUR  40,00
2.Paar / FamilienEUR  60,00
3.Schüler, Auszubildende, StudentenEUR  10,00
4.Körperschaft (jur.Pers.)EUR  mind. 70,00


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